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Allgemeine Hinweise

 

  1. Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde Radstadt (Träger). 
  2. Für die Benutzung der Stadtbibliothek ist ein Leseausweis notwendig. Nach erfolgter Anmeldung wird dieser ausgehändigt und ist immer mitzubringen. Mit Ihrer persönlichen Unterschrift (bei Kindern bis 14 Jahren mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten) werden die Benutzerordnung und die jeweiligen Gebühren anerkannt.
  3. Eine Verlängerung vor Ablauf der Entlehnfrist ist persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich, sofern keine Vorreservierung vorliegt.
  4. Bei Nichteinhaltung der Ausleihfrist wird eine Verzugsgebühr verrechnet!
  5. Bei Beschädigung durch unsachgemässigte Behandlung oder Verlust des Mediums ist eine angemessene Entschädigung zu entrichten.
  6. Das Weiterverleihen/Vervielfältigen von entliehenen Medien der Stadtbibliothek ist nicht gestattet!

 

 

Downloads
LeserInnenerklärung Kinder u. Jugendliche (572.66 KB)

 

Downloads
LeserInnenerklärung (509.5 KB)

 

 

Stadtbibliothek Radstadt

Margarete-Schütte-Lihotzky-Platz 1
5550 Radstadt
Salzburg

+43 6452 4880 und +43 664 4340319 stadtbibliothek.radstadt@salzburg.at

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